Der “Fluch” der Abmahnung
17. November 2008Arbeitgebern ist allgemein bekannt, dass sie vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung Abmahnungen erteilen müssen.
Das ergab sich bis zur Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 nicht direkt aus dem Gesetz, sondern vielmehr aus “ständiger Rechtsprechung” der Arbeitsgerichte. Mittlerweile findet sich die Abmahnung in § 314 II BGB.
Die Abmahnung dient folgenden Zwecken:
- Rügefunktion: Dem Mitarbeiter soll vor Augen geführt werden, […]